Änderungen KASG

Seit Freitag, 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetzt (KASG) in Kraft. Das Gesetz und insbesondere die speziellen Regelungen für Crowdfunding sind auch für die Unternehmen anzuwenden, die Investitionsmöglichkeiten auf FunderNation anbieten. Dies hat einige Auswirkungen auf die Darstellung der Investitionsmöglichkeiten und den Investment-Prozess für alle Unternehmen, die ihre Fundraising Kampagnen nach dem 09. Juli 2015 starten. Unternehmen, die ihre Finanzierungskampagne vor dem 09. Juli gestartet haben, können das Fundraising auf Basis der bisherigen Regeln fortsetzen.

 

Was ist neu

1.  €2,5 Millionen Schwelle: kapitalsuchende Unternehmen unterliegen einer Prospektpflicht ab einem Betrag von €2,5 Millionen. Damit ist faktisch eine Obergrenze von €2,5 Millionen für Crowdinvesting Kampagnen auf FunderNation festgelegt.

2.  Investments zwischen €1.000 - €10.000: bis zu einem Investitionsbetrag von €1.000 pro Investor und Unternehmen können Investoren wie gewohnt investieren. Liegt das geplante Investment zwischen €1.000 und €10.000 müssen die Investoren im Verlauf des Investitionsprozesses bestätigen, dass sie entweder über €100.000 „liquides“ Vermögen verfügen, oder höchstens den zweifachen Betrag ihres Monatsnettoeinkommens investieren.

3.  Investments über €10.000: sind Investoren vorbehalten, die über eine professionelle Struktur verfügen. Professionell im Sinne des KASG bedeutet, dass das Investment durch eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) durchgeführt wird.

4.  VIB – Vermögensanlagen-Informationsblatt: jedes Unternehmen ist verpflichtet, ein dreiseitiges VIB zu erstellen, das bestimmte formelle Anforderungen zu erfüllen hat. Dieses VIB ist von jedem Investor im Rahmen des Investitionsprozesses zu bestätigen. Die Bestätigung kann vollständig auf elektronischem Wege erfolgen, soweit die Identität der Investoren zweifelsfrei erkennbar ist. Daher sind in Zukunft einige zusätzliche Daten erforderlich, wenn Sie ein Investment tätigen. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, Geburtsort und -datum, Nr. des Personalausweises oder Passes und ausstellende Behörde werden zu diesem Zweck einmalig abgefragt und in Ihrem Investorenprofil hinterlegt.

5.  Warnhinweise: Das Gesetz sieht vor, dass auf dem VIB und im Rahmen des Investitionsprozesses eindeutige Warnhinweise mit folgendem Wortlaut zu finden sind: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen“. Die Bestätigung des Warnhinweises wird Teil des Investmentprozess.

6.  Neue Investoren AGB und Projekt AGB: die AGB’s wurden geändert, um die unter 1 bis 5 genannten Neuerungen zu reflektieren. Wenn Sie sich das nächste Mal bei FunderNation einloggen bitten wir Sie, den neuen AGB’s zuzustimmen. Die neuen AGB’s können Sie hier (LINK Investoren AGB, LINK Projekt AGB) einsehen, bzw. jederzeit auf www.FunderNation.eu aufrufen.

 

Was bleibt unverändert

1.  Widerrufsrecht: das KASG sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Investoren vor. Dies gehört bei FunderNation seit Start der Plattform zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Investoren.

2.  Detaillierte Finanzanalyse: jedes Unternehmen stellt eine aussagekräftige Finanzanalyse zur Verfügung, die in Form und Darstellung leicht verständlich ist und eine Vergleichbarkeit einzelner Investitionsmöglichketen erlauben soll. Wir empfehlen die Finanzanalyse in Ergänzung zum gesetzlich vorgeschriebenen VIB vor einem Investment detailliert zu lesen.

3.  Vertragszusammenfassung: das gesetzlich vorgeschriebene VIB fasst auf drei Seiten alle wesentlichen Bedingungen der Investitionsmöglichkeit zusammen. Dies führt zu einer großen Informationsdichte auf knappem Raum. (Die Beschränkung auf drei Seiten ist gesetzlich vorgeschrieben). Wenn Sie sich darüber hinaus einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen des ausgewählten Investments verschaffen möchten, steht Ihnen weiterhin unsere Vertragszusammenfassung zur Verfügung.

4.  Investmentvertrag  und Pooling Vertrag: das KASG hat zu keinen Anpassungen im Investmentvertrag und im Pooling Vertrag geführt. Im Interesse einer verbesserten Transparenz haben wir jedoch die Reporting Anforderungen der Unternehmen geändert. In Zukunft erhalten Sie pro Quartal ein Update von den Unternehmen, in die Sie investiert haben.